Immer mehr Bundesländer und Städte in Deutschland führen im Kampf gegen das Coronavirus eine Pflicht zum Tragen einer Nasen-/Mundmaske ein - überwiegend in Bussen und Bahnen und in Geschäften. Oftmals gelten die Regelungen aber auch für städtische Gebäude oder medizinische Einrichtungen.
Empfohlen wird das Tragen eines Mundschutzes im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen seit vergangener Woche auch von der Bundesregierung. Es wurde aber bislang noch keine bundesweite Pflicht eingeführt.
Wie Mund und Nase geschützt werden, ist den Bürgern überlassen. Wenn nichts anderes zur Hand ist, sind auch Schals oder Tücher erlaubt. Oder aber auch selbstgenähte Masken.

(Quelle: WISO ZDF) BFZ 21.04.2020
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