Baden-Württemberg hat die Corona-Beschränkungen wie angekündigt ein weiteres Stück gelockert. So wird ab heute Montag, den 18.05.2020 die Kinderbetreuung ausgeweitet, Fahrgastschiffe dürfen wieder fahren und Bildungseinrichtungen jeglicher Art wieder öffnen. Auch Restaurants, Cafés und Eisdielen dürfen - ebenfalls unter Auflagen - wieder Kunden empfangen. BITTE UNTERSTÜTZT DIE HEIMISCHEN RESTAURANTS/CAFÈS/EISDIELE SOWIE ALLE LÄDEN UND HEIMISCHEN FIRMEN.
Die geänderte Verordnung enthält noch weitere Lockerungen, die aber erst im Laufe dieser und den folgenden Wochen in Kraft treten sollen. Vom 29. Mai an dürfen etwa auch Hotels wieder Touristen aufnehmen und Freizeitparks ihre Tore öffnen. Vom 2. Juni an können alle öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder öffnen, insbesondere auch Fitnessstudios oder Tanzschulen. In Schwimm- und Hallenbädern dürfen dann zumindest Schwimmkurse angeboten und Prüfungen abgenommen werden.
(alles ohne Gewähr) Quelle : Staatsministerium Banden-Württemberg/Stuttgart Detaillierte Infos unter: www.baden-württemberg.de
BFZ, den 18.05.2020 ------------
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