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  • AutorenbildUdo Güdemann

Friseurbetriebe dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ab Mo 4.05.20 wieder öffnen !

kurz zusammengefasst (ohne Gewähr) : für KUNDEN gilt: > Termine müssen vorher telefonisch oder elektronisch abgeklärt werden > Mund und Nase müssen bedeckt sein > Möglichst bargeldlos bezahlen


für FRISEURE gilt: > medizinische Schutzmasken beim Frisieren > Haarföhnen soll vermieden werden + Friseurstuhl, Scheren und Kämme müssen nach jedem Kunden desinfiziert werden


und nachstehend der Link zu der offiziellen Richtlinie zur Öffnung von Friseurbetrieben:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/richtlinie-zur-oeffnung-von-friseurbetrieben-1/?&pk_medium=newsletter&pk_campaign=201029_newsletter_daily&pk_source=newsletter_daily&pk_keyword=corona-verordnung


bleibt gesund BFZ 30.04.2020

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